Bitte bringen Sie zum ersten Termin eine Verordnung mit. Auf der Verordnung soll 10 Einheiten logopädische Therapie à 60 Minuten oben stehen. Die Verordnung wird von einem Facharzt/einer Fachärztin (Pädiatrie, HNO, Zahnmedizin, Allgemeinmedizin) ausgestellt. Die SVS und KFA sind derzeit bewilligungspflichtig.