Ablauf

Ich bin Wahltherapeutin und verrechne nicht direkt mit der Krankenkasse. Nach einer Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen für Sie passenden Termin.

Verordnung

Bitte bringen Sie zum ersten Termin eine Verordnung mit. Auf der Verordnung soll 10 Einheiten logopädische Therapie à 60 Minuten oben stehen. Die Verordnung wird von einem Facharzt/einer Fachärztin (Pädiatrie, HNO, Zahnmedizin, Allgemeinmedizin) ausgestellt. Die SVS und KFA sind derzeit bewilligungspflichtig.

Erster Termin

Im ersten Termin besprechen wir alles Organisatorische. Zudem nehme ich eine ausführliche Diagnostik mit Ihnen oder Ihrem Kind vor. Anhand derer können wir gemeinsam eine logopädische Therapie mit Ihren Zielen planen.

Terminabsagen

Einheiten müssen immer 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Ansonsten muss ich Ihnen den Termin in Rechnung stellen.


Kosten

Jede Einheit ist direkt bei mir mit Bankomatkarte zu bezahlen. Von mir bekommen Sie nach Ende des Therapieblocks eine Honorarnote, welche Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.  Je nach Krankenkasse werden etwa 40-70% refundiert. Bei einer Privatversicherung oft bis zu 100%.

T2

85€

pro Therapieeinheit

(à 45 Minuten)

T3

100€

pro Therapieeinheit

(à 60 Minuten)

Hausbesuch

zzgl. 25€

pro Therapieeinheit

 

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